AGB - Allgemeine
Geschäftsbedingungen
§1 Die
nachfolgenden Geschäftsbedingungen umfassen die Vermietung
und Verkauf von Ton- und Lichtanlagen, insbesondere von
Geräten und Anlagen zur Musikwiedergabe, und sind für beide
Vertragspartner bindend.
§2 Nicht
berührt von dem zugrundeliegenden Mietvertrag sind der
etwaige Transport und Auf- oder Abbau von Sachen, die nicht
Gegenstand des Mietvertrages sind. Sofern der Vermieter
derartige Sachen transportiert oder auf- oder abbaut,
handelt es sich um Kulanzarbeiten, für deren Ausführung der
Vermieter grundsätzlich keine Haftung übernimmt.
§3 Vermietung
und Lieferung erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen,
Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung des Vermieters.
§4 Etwaigen
Mietbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie
verpflichten die Firma Audio-Service auch dann nicht, wenn
sie bei Vertragsabschluß nicht noch einmal ausdrücklich
zurückgewiesen werden.
§5 Die
Unwirksamkeit oder Änderung einzelner Bedingungen berührt
nicht die Gültigkeit der übrigen.
§6 Bei
Nichteinhaltung der Bedingungen, insbesondere bei
Zahlungsverzug des Kunden, ist die Firma Audio-Service
berechtigt, die Ausführung vorliegender Aufträge bis zur
Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen
oder von nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten.
§7 Ein Auftrag
gilt dann als angenommen, wenn er von der Firma
Audio-Service schriftlich bestätigt oder die Ware übergeben
ist. Ebenso bedürfen Ergänzungen und Abänderungen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Firma
Audio-Service . Die Angebote der Firma Audio-Service
erfolgen freibleibend.
§8
Abbildungen, Maße und Gewichte in den Prospekten der Firma
Audio-Service sind nur angenähert maßgebend. Eine Gewähr für
ihre Einhaltung wird nicht übernommen.
§9.1 Der Kunde
verpflichtet sich seine Veranstaltung rechtzeitig
ordnungsgemäß anzumelden (GEMA, Behörden, Feuerwehr,
Sanitätsdienste u.s.w.)
§9.2 Die
Kosten für den Stromverbrauch, Räumlichkeiten, jeweilige
Anmeldungen und insbesondere Kosten für Sicherheitsmaßnahmen
gehen zu Lasten des Kunden.
§9.3 Der Kunde
versichert, daß dem Aufstellen der technischen Anlagen der
Firma Audio-Service keine behördlichen Verfügungen
entgegenstehen und hat sich hiervon vor Vertragsabschluß
überzeugt.
§10 Der
Vertrag muß vom Kunden unterschrieben, bis zum vereinbarten
Termin an die Firma Audio-Service zurückgesandt werden,
ansonsten kann die Wahrnehmung des Termins nicht garantiert
werden. Bei Nichteinhaltung des Termins ist die Firma
Audio-Service von allen Verpflichtungen den Vertrag
betreffend entbunden.
§10.1 Die
Firma Audio-Service erfüllt den Mietvertrag durch
Bereitstellung der entsprechenden technischen Geräte in
seinem Geschäftslokal, auch wenn er die Ware an einen
anderen Ort verbringt. Der Gefahrübergang auf den Mieter
findet mit Aussonderung der Ware durch die Firma
Audio-Service statt.
§10.2 Wenn der
Firma Audio-Service die Beschaffung eines bestimmten Gerätes
nicht möglich ist, kann er den Vertrag dadurch erfüllen, daß
er ein gleichwertiges Gerät bereitstellt. Der Kunde kann
sich nicht darauf berufen, das die Firma Audio-Service
technisch unzureichend ausgestattet ist.
§10.3 Der
Kunde ist schadenersatzpflichtig für alle Schäden, die als
Folge ungenügender Bewachung an der Technischen Anlage der
Firma Audio-Service enstehen. Die Firma Audio-Service
übernimmt keine Haftung für Schäden, gleich welcher Art,
welche durch Besucher verursacht worden sind.
§11 Die Rechnungsstellung
wird spätestens bei Bereitstellung vorgenommen. Die Firma
Audio-Service ist berechtigt Vorkasse oder Hinterlegung
einer Sicherheit zu verlangen. Die Rechnungen sind Porto-
und spesenfrei zahlbar. Die Zahlung hat ungeachtet des
Rechts der Mängelrüge zu erfolgen. Aufrechnung und
Zurückbehaltung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des
Kunden sind ausgeschlossen.
§11.1 Schecks
werden von der Firma Audio-Service nur zahlungshalber
angenommen. Zahlungsanweisungen und Schecks gelten erst am
Tag des Eintritts der unwiderderruflichen Gutschrift als
Zahlung. Bankspesen trägt der Kunde.
§11.2 Bei
nicht termingerechter Zahlung des Kunden ist die Firma
Audio-Service berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 3 % über
den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank jedoch mindestens
9% p.a. pro angefangenem Monat in Ansatz zu bringen.
§11.3
Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände welche
die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die
sofortige Fälligkeit aller Forderungen der Firma
Audio-Service zur Folge.
§12 Der Kunde
ist verpflichtet, der Firma Audio-Service unverzüglich
Störungen der Mietsache mitzuteilen. Bei Verletzungen dieser
Pflicht kann die Firma Audio-Service Schadenersatzansprüche
bis zur Höhe des Wiederbeschaffswertes gegenüber dem Mieter
geltend machen.
§13 Eine
Untervermietung ist dem Kunden nicht gestattet.
§14 Wird
zwischen den Parteien vereinbart, daß die Firma
Audio-Service die Funktion der Mietsachen überwacht,
Transport und Aufbau übernimmt, gelten insbesondere §14.1
bis §14.7.
§14.1 Der
Kunde garantiert und trägt Sorge, daß sämtliche Anlagen und
Steckdosen am Veranstaltungsort geprüft und geerdet sind und
entsprechend den geforderten technischen Bedingungen in
ausreichender Anzahl und Leistung unmittelbar am
Auftrittsort/Bühne zur Verfügung stehen.
§14.2 Für alle
Veranstaltungen hat der Kunde ausreichende, stabile und
witterungsgeschützte Aufbaumöglichkeiten für die technischen
Geräte, insbesondere Mixer/FOH-Platz vor der Bühne, zur
Verfügung zu stellen.
§14.3 Der
Kunde reserviert für die Fahrzeuge der Firma Audio-Service
ausreichende Parkplätze, mit dem kürzesten Anfahrtsweg zum
Auftrittsort. Die Mitarbeiter der Firma Audio-Service müssen
jederzeit Zugang zu den eigenen Fahrzeugen sowie zu den
vorübergehend genutzten Lagerräumen haben. Zur Legitimation
gegenüber dem Sicherheitsdienst sind an die Mitarbeiter der
Firma Audio-Service Backstage-Karten o.ä. auszuhändigen.
§14.4 Der
Kunde sorgt für Catering (ausreichend alkoholfreie Getränke
und warmes Essen in angemessener Menge) der/des Ton/Lichttechniker(s)bzw.
der entsprechend benannten Mitarbeiter der Firma
Audio-Service. Ebenso sind am Auftrittsort eine Toilette und
Waschmöglichkeit zur Verfügung zu stellen, zu denen nur
Mitwirkende bzw. Mitarbeiter der Veranstaltung Zugang haben.
§14.5 Bei
Gefahr durch Brand, Wasser, Tumulten u.s.w. hat der Kunde
für einen beschleunigten Abbau und Abtransport der
technischen Geräte der Firma Audio-Service zu sorgen.
§14.6 Bei Gefahr für die
technischen Geräte der Firma Audio-Service sowie deren
Mitarbeiter oder anwesenden Personen, unerheblich welcher
Art, ist die Firma Audio-Service zum Abschalten oder ggf.
vorzeitigem Abbau berechtigt. Die festgelegten Forderungen
lt. Vertrag bleiben in vollem Umfang bestehen.
§14.7 Wird
gem. den vorstehenden Voraussetzungen die Anlage
abgeschaltet oder abgebaut ist der Kunde nicht berechtigt,
daraus Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art gegen die
Firma Audio-Service herzuleiten.
§15 Der Kunde
ist verpflichtet, alle üblichen Versicherungen für die
Mietsache abzuschließen.
§16 Der Kunde
ist für die Anlage bei unsachgemäßer Behandlung, mutmäßiger
Zerstörung, Wasserschäden, Sturmschäden, Überspannung,
Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder sonstige Ereignisse, die
zum Verlust oder zur Beschädigung der Anlage führen, voll
haftbar. Zur Schadenregulierung wird von dem
Wiederbeschaffungswert bzw. von der Reparaturrechnung
ausgegangen.
§17 Die
vermieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum
der Firma Audio-Service.
§18 Der Kunde
hat die aufgeführten Geräte in einwandfreien Zustand
übernommen. Mängel sind schriftlich zu vermerken. Später
vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor der
Übernahme aufgetreten, werden nicht anerkannt.
§19 Werden die
vermieteten Geräte nicht zum vereinbarten Zeitpunkt
zurückgebracht, behält sich die Firma Audio-Service vor, für
jeden weiteren Tag bis zu 100 % des Mietpreises in Rechnung
zu stellen.
§20 Für
Personen- und Sachschäden, die unmittelbar, während oder im
Anschluß an eine Veranstaltung entstehen, übernimmt die
Firma Audio-Service keine Haftung.
§21 Im Falle
einer Vertragsverletzung gilt gegenseitig eine
Konventionalstrafe in Höhe der Mietsumme, sie entfällt bei
höherer Gewalt.
§22 Der Kunde
erklärt mit seiner Unterschrift seine Geschäftsfähigkeit.
§23
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit rechtlich
zulässig Löbau/Sa.
Folgende Regelungen gelten
zusätzlich zu unseren AGB:
Bei
Überschreiten des vereinbarten Rückgabetermins berechnen wir
generell eine Aufwandpauschale von 25,- €. Sollte sich die
Verspätung um mehrere Stunden handeln, so wird zusätzlich
der volle Verleihpreis berechnet.
Sollten wir unser Material nicht im ordnungsgemäßen Zustand
wie bei der Abholung zurück bekommen, berechnen wir für die
Instandsetzung generell eine Aufwandpauschale von 20,- €.
Dieses gilt auch für nicht richtig aufgewickelte und
gesäuberte Kabel.
Bei längerem Aufwand, wird die Zeit in Rechnung gestellt.
Stundensatz: 28,- € pro Mitarbeiter und angefangene Stunde
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