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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen umfassen die Vermietung und Verkauf von Ton- und Lichtanlagen, insbesondere von Geräten und Anlagen zur Musikwiedergabe, und sind für beide Vertragspartner bindend.

§2 Nicht berührt von dem zugrundeliegenden Mietvertrag sind der etwaige Transport und Auf- oder Abbau von Sachen, die nicht Gegenstand des Mietvertrages sind. Sofern der Vermieter derartige Sachen transportiert oder auf- oder abbaut, handelt es sich um Kulanzarbeiten, für deren Ausführung der Vermieter grundsätzlich keine Haftung übernimmt.

§3 Vermietung und Lieferung erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen, Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Vermieters.

§4 Etwaigen Mietbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten die Firma Audio-Service auch dann nicht, wenn sie bei Vertragsabschluß nicht noch einmal ausdrücklich zurückgewiesen werden.

§5 Die Unwirksamkeit oder Änderung einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen.

§6 Bei Nichteinhaltung der Bedingungen, insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden, ist die Firma Audio-Service berechtigt, die Ausführung vorliegender Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen oder von nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten.

§7 Ein Auftrag gilt dann als angenommen, wenn er von der Firma Audio-Service schriftlich bestätigt oder die Ware übergeben ist. Ebenso bedürfen Ergänzungen und Abänderungen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Firma Audio-Service . Die Angebote der Firma Audio-Service erfolgen freibleibend.

§8 Abbildungen, Maße und Gewichte in den Prospekten der Firma Audio-Service sind nur angenähert maßgebend. Eine Gewähr für ihre Einhaltung wird nicht übernommen.

§9.1 Der Kunde verpflichtet sich seine Veranstaltung rechtzeitig ordnungsgemäß anzumelden (GEMA, Behörden, Feuerwehr, Sanitätsdienste u.s.w.)

§9.2 Die Kosten für den Stromverbrauch, Räumlichkeiten, jeweilige Anmeldungen und insbesondere Kosten für Sicherheitsmaßnahmen gehen zu Lasten des Kunden.

§9.3 Der Kunde versichert, daß dem Aufstellen der technischen Anlagen der Firma Audio-Service keine behördlichen Verfügungen entgegenstehen und hat sich hiervon vor Vertragsabschluß überzeugt.

§10 Der Vertrag muß vom Kunden unterschrieben, bis zum vereinbarten Termin an die Firma Audio-Service zurückgesandt werden, ansonsten kann die Wahrnehmung des Termins nicht garantiert werden. Bei Nichteinhaltung des Termins ist die Firma Audio-Service von allen Verpflichtungen den Vertrag betreffend entbunden.

§10.1 Die Firma Audio-Service erfüllt den Mietvertrag durch Bereitstellung der entsprechenden technischen Geräte in seinem Geschäftslokal, auch wenn er die Ware an einen anderen Ort verbringt. Der Gefahrübergang auf den Mieter findet mit Aussonderung der Ware durch die Firma Audio-Service statt.

§10.2 Wenn der Firma Audio-Service die Beschaffung eines bestimmten Gerätes nicht möglich ist, kann er den Vertrag dadurch erfüllen, daß er ein gleichwertiges Gerät bereitstellt. Der Kunde kann sich nicht darauf berufen, das die Firma Audio-Service technisch unzureichend ausgestattet ist.

§10.3 Der Kunde ist schadenersatzpflichtig für alle Schäden, die als Folge ungenügender Bewachung an der Technischen Anlage der Firma Audio-Service enstehen. Die Firma Audio-Service übernimmt keine Haftung für Schäden, gleich welcher Art, welche durch Besucher verursacht worden sind.


§11 Die Rechnungsstellung wird spätestens bei Bereitstellung vorgenommen. Die Firma Audio-Service ist berechtigt Vorkasse oder Hinterlegung einer Sicherheit zu verlangen. Die Rechnungen sind Porto- und spesenfrei zahlbar. Die Zahlung hat ungeachtet des Rechts der Mängelrüge zu erfolgen. Aufrechnung und Zurückbehaltung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

§11.1 Schecks werden von der Firma Audio-Service nur zahlungshalber angenommen. Zahlungsanweisungen und Schecks gelten erst am Tag des Eintritts der unwiderderruflichen Gutschrift als Zahlung. Bankspesen trägt der Kunde.

§11.2 Bei nicht termingerechter Zahlung des Kunden ist die Firma Audio-Service berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 3 % über den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank jedoch mindestens 9% p.a. pro angefangenem Monat in Ansatz zu bringen.

§11.3 Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen der Firma Audio-Service zur Folge.

§12 Der Kunde ist verpflichtet, der Firma Audio-Service unverzüglich Störungen der Mietsache mitzuteilen. Bei Verletzungen dieser Pflicht kann die Firma Audio-Service Schadenersatzansprüche bis zur Höhe des Wiederbeschaffswertes gegenüber dem Mieter geltend machen.

§13 Eine Untervermietung ist dem Kunden nicht gestattet.

§14 Wird zwischen den Parteien vereinbart, daß die Firma Audio-Service die Funktion der Mietsachen überwacht, Transport und Aufbau übernimmt, gelten insbesondere §14.1 bis §14.7.

§14.1 Der Kunde garantiert und trägt Sorge, daß sämtliche Anlagen und Steckdosen am Veranstaltungsort geprüft und geerdet sind und entsprechend den geforderten technischen Bedingungen in ausreichender Anzahl und Leistung unmittelbar am Auftrittsort/Bühne zur Verfügung stehen.

§14.2 Für alle Veranstaltungen hat der Kunde ausreichende, stabile und witterungsgeschützte Aufbaumöglichkeiten für die technischen Geräte, insbesondere Mixer/FOH-Platz vor der Bühne, zur Verfügung zu stellen.

§14.3 Der Kunde reserviert für die Fahrzeuge der Firma Audio-Service ausreichende Parkplätze, mit dem kürzesten Anfahrtsweg zum Auftrittsort. Die Mitarbeiter der Firma Audio-Service müssen jederzeit Zugang zu den eigenen Fahrzeugen sowie zu den vorübergehend genutzten Lagerräumen haben. Zur Legitimation gegenüber dem Sicherheitsdienst sind an die Mitarbeiter der Firma Audio-Service Backstage-Karten o.ä. auszuhändigen.

§14.4 Der Kunde sorgt für Catering (ausreichend alkoholfreie Getränke und warmes Essen in angemessener Menge) der/des Ton/Lichttechniker(s)bzw. der entsprechend benannten Mitarbeiter der Firma Audio-Service. Ebenso sind am Auftrittsort eine Toilette und Waschmöglichkeit zur Verfügung zu stellen, zu denen nur Mitwirkende bzw. Mitarbeiter der Veranstaltung Zugang haben.

§14.5 Bei Gefahr durch Brand, Wasser, Tumulten u.s.w. hat der Kunde für einen beschleunigten Abbau und Abtransport der technischen Geräte der Firma Audio-Service zu sorgen.


§14.6 Bei Gefahr für die technischen Geräte der Firma Audio-Service sowie deren Mitarbeiter oder anwesenden Personen, unerheblich welcher Art, ist die Firma Audio-Service zum Abschalten oder ggf. vorzeitigem Abbau berechtigt. Die festgelegten Forderungen lt. Vertrag bleiben in vollem Umfang bestehen.

§14.7 Wird gem. den vorstehenden Voraussetzungen die Anlage abgeschaltet oder abgebaut ist der Kunde nicht berechtigt, daraus Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art gegen die Firma Audio-Service herzuleiten.

§15 Der Kunde ist verpflichtet, alle üblichen Versicherungen für die Mietsache abzuschließen.

§16 Der Kunde ist für die Anlage bei unsachgemäßer Behandlung, mutmäßiger Zerstörung, Wasserschäden, Sturmschäden, Überspannung, Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder sonstige Ereignisse, die zum Verlust oder zur Beschädigung der Anlage führen, voll haftbar. Zur Schadenregulierung wird von dem Wiederbeschaffungswert bzw. von der Reparaturrechnung ausgegangen.

§17 Die vermieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum der Firma Audio-Service.

§18 Der Kunde hat die aufgeführten Geräte in einwandfreien Zustand übernommen. Mängel sind schriftlich zu vermerken. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor der Übernahme aufgetreten, werden nicht anerkannt.

§19 Werden die vermieteten Geräte nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, behält sich die Firma Audio-Service vor, für jeden weiteren Tag bis zu 100 % des Mietpreises in Rechnung zu stellen.

§20 Für Personen- und Sachschäden, die unmittelbar, während oder im Anschluß an eine Veranstaltung entstehen, übernimmt die Firma Audio-Service keine Haftung.

§21 Im Falle einer Vertragsverletzung gilt gegenseitig eine Konventionalstrafe in Höhe der Mietsumme, sie entfällt bei höherer Gewalt.

§22 Der Kunde erklärt mit seiner Unterschrift seine Geschäftsfähigkeit.

§23 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit rechtlich zulässig Löbau/Sa.


Folgende Regelungen gelten zusätzlich zu unseren AGB:

Bei Überschreiten des vereinbarten Rückgabetermins berechnen wir generell eine Aufwandpauschale von 25,- €. Sollte sich die Verspätung um mehrere Stunden handeln, so wird zusätzlich der volle Verleihpreis berechnet.
Sollten wir unser Material nicht im ordnungsgemäßen Zustand wie bei der Abholung zurück bekommen, berechnen wir für die Instandsetzung generell eine Aufwandpauschale von 20,- €. Dieses gilt auch für nicht richtig aufgewickelte und gesäuberte Kabel. Bei längerem Aufwand, wird die Zeit in Rechnung gestellt. Stundensatz: 28,- € pro Mitarbeiter und angefangene Stunde

 

 

 

 

 
© Audio Service Ullrich  |  Breitscheidstr. 25  |  02708 Löbau  Tel.: 03585 405200